Ein faires Fundament
Vermietungsreglemente sind das zentrale Instrument, mit dem Wohnbaugenossenschaften steuern, wer bei ihnen lebt. Entsprechend sensibel sind Ausgestaltung und Anpassungen.
Von Liza Papazoglou | Bild: Andreas von Gunten | 2026/01
Jahrelang wohnt eine Familie in einer Fünfzimmerwohnung der Mieter-Baugenossenschaft Zürich (MBGZ). Irgendwann sind alle Kinder ausgezogen. Die Genossenschaft bietet dem Elternpaar in der Folge eine kleinere Wohnung an, die allerdings immer noch vier Zimmer hat – und prompt regt sich Unmut bei einigen Mitgliedern. Schliesslich gibt es Familien mit zwei Kindern, die schon länger auf der Warteliste für eine grössere Wohnung sind. Es wird bezweifelt, dass die Vergabe korrekt verlaufen ist, Kritik am Vorstand wird laut, hitzige Diskussionen entbrennen.
«Dieser Fall hat vor einigen Jahren bei unserer Genossenschaft viel Staub aufgewirbelt», erzählt MBGZ-Vorstandsmitglied Mira Portmann. Nach dem Zwist machen zwei widersprüchliche Rechtsgutachten deutlich, dass das Vermietungsreglement tatsächlich unklar ist und zum Beispiel Unterbelegung und interne Vergabekriterien ungenügend definiert. Eine konsistente Anwendung ist so gar nicht möglich. «Das Reglement war ein historisch gewachsener Flickenteppich, der weder aktuellen Erfordernissen noch juristischen Ansprüchen genügte», sagt Claudia Bürgler von der Geschäftsstelle der MBGZ.
Tendenz zu Verschärfungen
Damit steht die MBGZ nicht alleine da, wie auch Monika Sprecher bestätigt. Sie verfügt über lange Branchenerfahrung, berät Genossenschaften und hat auch die MBGZ auf dem Weg zu einem neuen Reglement begleitet. «Oft merken gerade kleinere, ältere Genossenschaften erst, dass ihr Reglement nicht mehr genügt, wenn sich Unmut regt oder ein Bauprojekt ansteht.»
Weil angesichts des Drucks auf den Wohnungsmarkt ein regelrechter Ansturm auf gemeinnützige Wohnungen zu verzeichnen ist, überdenken allerdings immer mehr Genossenschaften ihre Vermietungspraxis, machen strengere Vorgaben und setzen diese dann auch konsequent um. So haben in den letzten Jahren viele Genossenschaften ihr Vermietungsreglement verschärft, von den ganz grossen wie der ABL in Luzern oder der ABZ in Zürich bis zu kleinen wie der MBGZ oder jungen wie dem Warmbächli in Bern. Oft geht es darum, Unterbelegung zu verhindern; schliesslich wollen Genossenschaften kostengünstigen Wohnraum möglichst vielen Menschen zugänglich machen. Weitgehend Einigkeit besteht darüber, dass bei der Vergabe Transparenz und Fairness zentrale Kriterien sind. Was das allerdings konkret heisst, ist weniger klar.